Heidelberger Sachsenspiegel

Heidelberger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Cod. Pal. germ. 164 – UniversitĂ€tsbibliothek (Heidelberg, Deutschland)

Harz (Deutschland) — Anfang des 14. Jahrhunderts

Vom alltÀglichen Gewohnheitsrecht bis zum speziellen Feudalrecht: Der wichtigste deutsche Rechtstext und das erste deutschsprachige Prosawerk des Mittelalters mit 337 Bildstreifen als Zeugnis des mittelalterlichen Alltags

  1. Eine von nur einer Handvoll Abschriften des verlorenen Originals des wichtigsten deutschen Rechtstextes des Mittelalters

  2. Eike von Repgow (ca. 1180 - ca. 1233) verfasste damit das erste Prosawerk in deutscher Sprache

  3. Im DreißigjĂ€hrigen Krieg geraubt und erst 1816 nach Heidelberg zurĂŒckgebracht

Heidelberger Sachsenspiegel

Ausgabe bei uns verfĂŒgbar
Preiskategorie: €€
(1.000€ - 3.000€)
  1. Beschreibung
  2. Detailbild
  3. Einzelseite
  4. Faksimile-Editionen (2)
Beschreibung
Heidelberger Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel ist das bedeutendste deutsche Rechtsbuch: ZunĂ€chst weil Eike von Repgow (ca. 1180–ca. 1233) der erste war, der die in den Jahrhunderten zuvor nur mĂŒndlich ĂŒberlieferten Rechtsvorschriften und Gewohnheiten in der Sprache seiner Heimat festhielt und damit das erste Prosawerk in deutscher Sprache erschuf. Außerdem sollte der Leser in diesem Werk wie in einem Spiegel Recht und Unrecht erkennen. Ein erster Teil beschreibt das Landrecht, ehe im zweiten Teil zum Lehnsrecht Fragen zwischen Lehnsherren und Vasallen geregelt werden. Die Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels, die eine von nur wenigen erhaltenen ist, zeichnet sich durch eine einmalige Gesamtkomposition von Bild und Text aus. Sie wurde im DreißigjĂ€hrigen Krieg geraubt und erst 1816 nach Heidelberg zurĂŒckgebracht. Damit lĂ€sst sich an dieser Handschrift der Übergang vom Gewohnheitsrecht zum Feudalrecht eingehend studieren.

Reicher Bilderbogen mittelalterlichen Alltagslebens

„Spegel der Sassen“: Das bedeutendste deutsche Rechtsbuch
Kein anderes Buch hat die deutsche Rechtsgeschichte so geprĂ€gt wie der Sachsenspiegel. Nach Jahrhunderten ausschließlich mĂŒndlicher Tradierung stellt er die erste schriftliche Aufzeichnung des im Alltag und vor Gericht erprobten Gewohnheitsrechts eines bestimmten Anwendungsgebietes (in diesem Fall Sachsens) dar.
Eike von Repgow legte sein Werk zwischen 1220 und 1235 in der Sprache seiner niederdeutschen Heimat vor und schuf damit nicht nur das bedeutendste und in seiner nachhaltigen Wirkung unerreicht gebliebene deutsche Rechtsbuch, sondern auch das erste Prosawerk in deutscher Sprache.
Den Titel „Spiegel“ wĂ€hlte der Autor in Anlehnung an die mittelalterliche Speculum-Literatur. Wie in einem Spiegel war in diesen LehrbĂŒchern die christliche Weltordnung zu erkennen – in gleicher Weise sollten die Sachsen in Eikes „Spegel“ Recht und Unrecht erkennen können.

Der Inhalt des Sachsenspiegels
Am Anfang des Werkes steht ein Prolog, in dem der Autor den göttlichen Ursprung des Rechts beschwört und alle Menschen auffordert, sich durch nichts vom Recht abbringen zu lassen.
In dem darauf folgenden Landrecht sind alle Fragen des Dorf- und Nachbarrechts, des Familien- und Erbrechts, des Verfassungsrechts, des Straf- und Gerichtsverfassungsrechts sowie des Verfahrensrechts geregelt.
Der zweite Hauptteil fasst die Normen des Lehnrechts zusammen, welches das VerhĂ€ltnis zwischen den Lehnsherren und ihren Vasallen zum Inhalt hat. Damit gibt der Sachsenspiegel verbindliche Richtlinien fĂŒr alle im Zusammenleben der Menschen in den unterschiedlichen sozialen Gruppen relevanten Rechtsfragen vor.

Die frĂŒheste Sachsenspiegel-Handschrift
Die Heidelberger Handschrift ist nicht datiert, lĂ€sst sich aber anhand der Textform, des Schriftbildes und insbesondere der Wappen auf das nordöstliche Harzgebiet und auf die Zeit zwischen 1295 und 1304 eingrenzen. UrsprĂŒnglich dĂŒrfte die Handschrift 92 BlĂ€tter umfasst haben, von denen jetzt nur noch ein Drittel erhalten ist. Es fehlen das ganze erste Buch des Landrechts, Teile des zweiten und dritten Buches sowie Teile des Lehnrechts. Möglicherweise wurden diese Seiten entfernt, weil sie beschĂ€digt waren, darauf könnte der Zustand von fol. 19v und 20v hinweisen. Der Erhaltungszustand der Text- und Bildpartien ist unterschiedlich. SchĂ€den wie Verschmutzungen, Abreibungen und Fingerspuren deuten darauf hin, dass der Heidelberger Sachsenspiegel sehr stark in Verwendung stand.

Der Text: nahe an der Urfassung des Eike von Repgow
Durch seine NĂ€he zum Urtext des Eike von Repgow kommt dem Heidelberger Sachsenspiegel eine besondere Bedeutung zu. Durch seine Entstehung an der Wende zum 14. Jh. hat er eine enge zeitliche, aber auch rĂ€umliche Bindung an die verlorene Urhandschrift, deren Entstehung nur wenige Jahrzehnte vorher ebenfalls im Harzgebiet vermutet wird. Möglicherweise sind die Art und Weise der Illustrationen direkt ĂŒber ein Zwischenglied aus der Urschrift ĂŒbernommen worden.

Text und Bild – eine einmalige Gesamtkomposition
Die Heidelberger Handschrift zeichnet sich durch eine weitgehende Übereinstimmung von Text und Bild aus. Das lĂ€sst auch RĂŒckschlĂŒsse auf den Illustrator zu, der vor allem die FĂ€higkeit besessen hat, die Kernaussage des Rechtstextes zu erfassen und ihn – auch in eigenem Sinne – durch Herausstellen bestimmter bildlicher Aspekte zu interpretieren.
In den parallel zum Text verlaufenden Bildzeilen wird das geschriebene Recht in eine Bildfolge â€žĂŒbersetzt“ – die Bildszene wird aus dem Text heraus entwickelt. Durch die KomplexitĂ€t des Textes mĂŒssen so zum Teil auch unterschiedliche Zeitebenen dargestellt werden.
Der Darstellung des Rechtsinhalts dienen Personen und ihre Kleidung, HandgebÀrden und Körperhaltung, Symbole und GegenstÀnde des tÀglichen Lebens, wobei die Figuren sehr lebendig in ihrem Ausdruck wirken. Der unbekannte Illustrator bedient sich nicht nur traditioneller Symbole und Gesten, sondern erfindet auch neue Formen.
Hauptausdrucksmöglichkeit rechtlicher VorgĂ€nge sind dabei fĂŒr ihn vor allem die GebĂ€rden der HĂ€nde, die deshalb auch ĂŒberdimensional groß gezeichnet sind. Sie sind in den spĂ€teren Handschriften nicht mehr so stark betont. Ebenfalls auffallend ist in der Heidelberger Handschrift die hĂ€ufige Darstellung der Mehrarmigkeit, die insbesondere im Lehnrecht Verwendung findet und notwendig ist, um die teilweise komplizierten VorgĂ€nge darstellen zu können.

Die Fugger, die Palatina und Rom
Über den Weg der Handschrift seit ihrer Entstehungszeit bis in die zweite HĂ€lfte des 16. Jh.s hinein ist nichts bekannt. Sie erscheint erstmals in Heidelberger Verzeichnissen gegen Ende des 16. Jh.s. In Heidelberg existierte zu dieser Zeit wegen der 1386 gegrĂŒndeten UniversitĂ€t und auch durch die BĂŒcherleidenschaft des kurfĂŒrstlichen Hofes bedingt eine BĂŒchersammlung, die als „Bibliotheca Palatina“ internationalen Ruf erlangte.
Maßgebenden Anteil an ihrer glanzvollen Entwicklung hatte der Augsburger Patrizier Ulrich Fugger, ein Spross der bekannten Handels- und Bankiersfamilie. Wegen seines Übertrittes zum evangelischen Glauben und seiner betrĂ€chtlichen Schulden, die nicht zuletzt auf seine großzĂŒgigen BĂŒcherkĂ€ufe zurĂŒckzufĂŒhren waren, und aufgrund seines mangelnden merkantilen Interesses war er mit seiner Familie völlig zerstritten. Er fand beim KurfĂŒrsten Friedrich III. von der Pfalz in Heidelberg Zuflucht. 1567 wurde seine Biblio-thek von Augsburg nach Heidelberg gebracht und bei seinem Tode 1584 auf Grund seines Testaments endgĂŒltig Bestandteil der Bibliotheca Palatina. In einem 1571 in Heidelberg angelegten Verzeichnis der Fuggerbibliothek heißt es: „Ein altt uff Perment geschrieben buchlin von Lehenrechten und andern, mit altfranckischen figuren.“

In den Wirren des Krieges
WĂ€hrend des 30jĂ€hrigen Krieges eroberte Johann t’Serclaes von Tilly 1622 Heidelberg und die Bibliotheca Palatina wurde – und mit ihr auch unser Codex – vom Bayernherzog Maximilian dem Papst Gregor XV. zum Geschenk gemacht und 1623 durch den römischen Legaten Leo Allacci nach Rom gebracht. Wahrscheinlich war der Sachsenspiegel bis dahin durch einen einfachen Holzdeckeleinband geschĂŒtzt, der zur Gewichtsverminderung entfernt und spĂ€ter durch einen flexiblen Pergament-einband ersetzt wurde. In Rom blieb er Bestandteil der vatikanischen Biblio-thek, bis der Papst ihn im Jahre 1816 mit anderen deutschsprachigen Handschriften aus dem Bestand der Palatina Heidelberg zurĂŒckgab. Der Codex wird seitdem im Tresor der UniversitĂ€tsbibliothek Heidelberg verwahrt.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Heidelberg Mirror of Saxony
Umfang / Format
60 Seiten / 30,0 × 23,5 cm
Herkunft
Deutschland
Datum
Anfang des 14. Jahrhunderts
Stil
Sprache
Buchschmuck
337 Miniaturen mit den dazugehörigen Texten
Inhalt
Gewohnheitsrecht und Feudalrecht im mittelalterlichen Deutschland
Vorbesitzer
Ulrich Fugger (1474–1584)
Pabst Gregor XV. (1554–1623)

VerfĂŒgbare Faksimile-Editionen:
Heidelberger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Cod. Pal. germ. 164 – UniversitĂ€tsbibliothek (Heidelberg, Deutschland)
Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Graz, 2010
Limitierung: 580 Exemplare

Heidelberger Sachsenspiegel – Insel Verlag – Cod. Pal. germ. 164 – UniversitĂ€tsbibliothek (Heidelberg, Deutschland)
Insel Verlag – Frankfurt, 1970
Limitierung: 900 Exemplare
Detailbild

Heidelberger Sachsenspiegel

Feudalrecht - Bannerlehen

Ganz unten ist ein thronender König zu sehen, der gerade zweien seiner Vasallen, einem Bischof links und einem Weltlichen rechts, ein Bannerlehen ĂŒbertrĂ€gt. Wenn kirchliche WĂŒrdentrĂ€ger diese Lehen erhielten, wurde ein Zepter als Symbol verwendet, wĂ€hrend weltlichen Vasallen ein tatsĂ€chliches Banner ĂŒberreicht wurde, das ihre militĂ€rische Verantwortung versinnbildlichen sollte. Diese Lehen durften nicht geteilt werden und waren oft wichtiger ein Schritt auf dem Weg zur Erhebung unter die FĂŒrsten des Reiches. Die oberen Szenen zeigen die RĂŒckgabe eines Lehens (rechts) und seinen rechtswidrigen Widerruf (links).

Heidelberger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Cod. Pal. germ. 164 – UniversitĂ€tsbibliothek (Heidelberg, Deutschland)
Einzelseite

Heidelberger Sachsenspiegel

Landrecht, Zweites Buch, Statuten 56–58

Die Randdekoration illustriert die deutschen Rechtstexte auf dieser Seite und ist mit der jeweiligen Initiale aus dem entsprechenden Absatz gekennzeichnet. Zum Beispiel bauen die zwei MĂ€nner mit dem grĂŒnen „W“ in der oberen linken Ecke einen Damm, um ihr Dorf mit Rasen- und Grasblöcken zu schĂŒtzen. Unter „A“ wird ein Mann gezeigt, wie er Getreide erntet und dann mit MĂŒnzen bezahlt.

Die fröhlichen Figuren sind in hellen Farbtönen gehalten und lĂ€cheln, wĂ€hrend sie ihren verschiedenen TĂ€tigkeiten nachgehen. Obwohl sich dieser Abschnitt mit dem Landrecht befasst, enthĂ€lt er in der Fußzeile auch eine hagiografische Szene: Der heilige BartholomĂ€us trĂ€gt seine eigene Haut auf einer Stange ĂŒber der Schulter und steht vor einer Figur, die an einem mit MĂŒnzen bedeckten Tisch sitzt. Es ist eine spielerische Metapher fĂŒr den Schmerz von Zins- und Darlehensleistungen.

Heidelberger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Cod. Pal. germ. 164 – UniversitĂ€tsbibliothek (Heidelberg, Deutschland)
Faksimile-Editionen

#1 Der Heidelberger Sachsenspiegel

Details zur Faksimile-Edition:

Limitierung: 580 Exemplare
Einband: Leder mit GoldprÀgung. Alle BlÀtter sind dem Original entsprechend beschnitten. Schuber aus Holz.
Kommentar: 1 Band von Dietlinde Munzel-Everling und Gernot Kocher
Sprache: Deutsch

Der umfangreiche wissenschaftliche Kommentar wird von einem Experten-Team unter der Leitung der beiden Herausgeber Dr. Dietlinde Munzel-Everling (Wiesbaden) und Prof. DDr. Gernot Kocher (Graz) erarbeitet und beleuchtet die Entstehung und Geschichte der Handschrift ebenso wie ihr historisches Umfeld. Er lÀsst in BeitrÀgen zu den unterschiedlichsten Aspekten der Handschrift den mittelalterlichen Alltag vor den Augen des Lesers auf eindrucksvolle Weise wieder lebendig werden.
Der Textband enthĂ€lt eine dem Originaltext zeilen- und wortgetreu folgende und als Lesehilfe gedachte Transkription, in der unter anderem auch alle KĂŒrzel aufgelöst sind und die Interpunktion dem heutigen Gebrauch entspricht; eine neuhochdeutsche Übersetzung ergĂ€nzt die ErlĂ€uterungen.
Im parallel dazu abgedruckten Bildleistenkommentar wird jede einzelne Szene inhaltlich und ikonographisch detailliert erlÀutert.
Running parallel to this on the opposite Seite is an explanation of the content und iconographic details of each individual scene found in the original manuscript.
Faksimile: 1 Band Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprĂŒnglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
Ausgabe bei uns verfĂŒgbar
Preiskategorie: €€
(1.000€ - 3.000€)

#2 Der Heidelberger Sachsenspiegel

Insel Verlag – Frankfurt, 1970

Details zur Faksimile-Edition:

Verlag: Insel Verlag – Frankfurt, 1970
Limitierung: 900 Exemplare
Einband: Halbpergamenteinband
Kommentar: 1 Band
Faksimile: 1 Band Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprĂŒnglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
Ausgabe bei uns verfĂŒgbar
Preiskategorie: €€
(1.000€ - 3.000€)
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