Oldenburger Sachsenspiegel

Oldenburger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – CIM I 410 – Landesbibliothek (Oldenburg, Deutschland)

Kloster von Rastede (Deutschland) — 1336

Ein Kunstschatz und ein Schatz der Rechtsgeschichte: Eine von nur vier illuminierten Handschriften des ersten Rechtstextes der Geschichte in deutscher Sprache mit wertvollen Einblicken in das hochmittelalterliche Alltagsleben

  1. Eine von nur vier illuminierten Handschriften des berühmten Rechtstexts des Eike von Repgow (ca. 1180–1233)

  2. Dieser Grundlagentext zum mittelalterlichen deutschen Recht ist auch eine reichhaltige Quelle der Kulturgeschichte

  3. Sprache, Gerichtsbarkeit und Populärkultur: Sie zeigt deutlich, wie unsere Generation in einer längst vergangenen Vergangenheit verwurzelt ist

Oldenburger Sachsenspiegel

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  1. Beschreibung
  2. Detailbild
  3. Einzelseite
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Beschreibung
Oldenburger Sachsenspiegel

Der Oldenburger Sachsenspiegel ist eines der herausragendsten Exemplare des "Sachsenspiegels", eines der ältesten kodifizierten Werke mittelalterlichen Rechts. Eine große Besonderheit ist die Bildspalte, in der sämtliche Miniaturen versammelt sind. Außerdem handelt es sich um das einzige erhaltene Beispiel eines illustrierten Textes zum Territorial- und Lehnsrecht. Dabei wurde das Werk nicht etwa in Latein oder Griechisch, sondern in Deutsch, der Volkssprache, verfasst. Es wurde von Graf Johann III. von Oldenburg in Auftrag gegeben, um der zunehmenden Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken. Bei dem Dokument handelt es sich um die Übersetzung eines heute verlorenen lateinischen Originals, das 1336 in der Abtei Rastede für ihn angefertigt wurde. Es ist nicht nur eine hervorragende Quelle für das Studium des mittelalterlichen deutschen Rechts, sondern auch eine der besten Quellen für Informationen über das Alltagsleben in dieser Zeit, über das insbesondere die ausdrucksstarken Miniaturen Auskunft geben.

Oldenburger Sachsenspiegel

Mehr als in jeder anderen Epoche war das Leben des Menschen im Mittelalter von außen her bestimmt – durch normative Richtlinien, die sämtliche Bereiche des Lebens regeln und als Orientierungshilfen für die Bewältigung des Alltags dienen sollten. Dies galt selbstverständlich auch für den Bereich des Rechts.
Zu den frühesten und interessantesten Werken der mittelalterlichen Rechtsbücherliteratur gehört die Gruppe der „Sachsenspiegel“. Darunter versteht man Aufzeichnungen des angewandten Rechts, die nicht mehr in einer der üblichen Bildungssprachen, Griechisch oder Latein, sondern in der Volkssprache abgefaßt sind und sich auf einen bestimmten Anwendungsbereich (wie eine Stadt oder eine Region) beziehen. Bereits in zeitgenössischen Quellen werden diese Texte häufig als „spiegel“ bezeichnet, weil sie, wie die Spiegel-Literatur des lateinischen Mittelalters, ein Stück der christlichen Weltordnung wiedergeben, das für ein bestimmtes Lebensgebiet (im Fall des „Sachsenspiegels“ für das Rechtsleben) erkennbar Vorbildcharakter besitzt.

Eike von Repgow

Autor des „Sachsenspiegels“ ist Eike von Repgow, der den Text zwischen 1224 und 1230/31 aus einer (verlorenen) lateinischen Erstfassung in die Sprache seiner engeren Heimat, das Mittelniederdeutsche des Elbe-Saale-Gebietes, übertrug.
Die Aufzeichnung des bis dahin ungeschriebenen sächsischen Gewohnheitsrechts entsprach einem allgemeinen, immer stärker werdenden Bedürfnis der Zeit nach der Sicherung von Frieden und Recht durch Ver-schriftlichung. Allen diesbezüglichen Bemühungen war eines gemeinsam: die Einbindung der konkreten, gewohnheitsbedingten Normen in ein universelles christliches Weltverständnis. Daß es bei der Frage nach der wahren christlichen Gesinnung zu erheblichen Auslegungsunterschieden kommen konnte, läßt sich auch anhand des „Sachsenspiegels“ belegen: 1374 verdammte Papst Gregor XI. durch die Bulle „Salvator humani generis“ 14 Artikel des „Sachsenspiegels“ als ketzerisch.

Ein weit verbreiteter Text

Unter den weit über 400 Handschriften und Fragmenten, die vom „Sachsenspiegel“ Eikes von Repgow erhalten sind, finden sich vier Codices picturati, Bilderhandschriften, die sich durch die Illustration des Textes in einer besonderen Bildspalte auszeichnen. Von diesen ist der Oldenburger Codex das einzige Exemplar, das uns in einer Art Nachwort über Datum, Schreiber und Auftraggeber unterrichtet. Eike von Repgows Text wurde im Jahre 1336 vom Benediktinermönch Hinrik Gloyesten im Auftrag des Grafen Johanns III. von Oldenburg im Kloster Rastede geschrieben. Seit seiner Entstehung befand sich der Codex – von einem 180 Jahre währenden Zwischenspiel bei den Reichsgrafen von Bentinck abgesehen – immer im Eigentum der Nachfolger des Auftraggebers, ehe er 1991 in den Besitz der Niedersächsischen Sparkassenstiftung in Hannover überging.
Mit dem Auftrag zur Rechtsaufzeichnung wollte Johann III. der zunehmenden Rechtsunsicherheit in seinem Land begegnen. Fast alle älteren Ritter und Dienstleute waren gestorben, und von den Jüngeren war kaum jemand mit den Rechtssätzen der Vorväter vertraut. Diese wieder ins Bewußtsein zu rufen, sie in Kenntnis und Anwendung zu festigen, darin bestand die Hauptaufgabe des Oldenburger „Sachsenspiegels“.

Faszinierende Miniaturen zur deutschen Rechtsgeschichte

Seiner Bestimmung als Unterrichtswerk didaktischen Charakters entsprechend enthält der Oldenburger Codex sämtliche Aspekte des zeitgenössischen Rechtslebens, des für jedermann geltenden Landrechts und des Lehnrechts. Die eindeutig formulierten Rechte und Pflichten des einzelnen innerhalb einer bestimmten Gesellschaftsschicht und ihre Einforderung durch geistliche und weltliche Gerichte bilden den Ausgangspunkt, von dem aus alle Detailfragen abgehandelt werden. Der Leser erhält auf eindrückliche Art und Weise die notwendige Rechtsbelehrung.
Unterstützt wird diese durch die mit großer Kunstfertigkeit ausgeführten, teilweise farbenprächtig kolorierten, teilweise in einfachem Umriß stehengebliebenen Federzeichnungen, die den Text begleiten. In einem wesentlichen Punkt führen die Illustrationen aber auch über den Text hinaus: Ungeachtet der typologischen Muster, denen sie wie alle mittelalterlichen Bildkompositionen verpflichtet sind, enthalten sie eine Fülle von Einzelheiten zur zeitgenössischen Lebensrealität. Was hier in Kleidung, Bewaffnung und Gerätschaften, in Außen- und Innenarchitekturen an materieller Sachkultur und in Haltung und Gebärdensprache an Mentalitätsgeschichte dargestellt wird, bietet ein unerschöpfliches Reservoir für die Erforschung der mittelalterlichen Alltagskultur. Diese engen Bezüge zum vornehmlich bäuerlichen Alltag sind nicht verwunderlich, liegt es doch in der Natur des Rechts, daß es sich in der einen oder anderen Weise auf sämtliche Bereiche des Lebens bezieht. Und die Normen, die in dem Rechtsbuch schriftlich niedergelegt sind, bilden den Rahmen, in dem sich der Mensch tagtäglich bewegte.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Oldenburg Mirror of Saxony
Umfang / Format
272 Seiten / 32,8 × 22,8 cm
Herkunft
Deutschland
Datum
1336
Stil
Sprache
Buchschmuck
Alle Seiten neben dem Text bebildert
Auftraggeber
Graf Johann III. von Oldenburg (1302–42)
Künstler / Schule

Verfügbare Faksimile-Editionen:
Oldenburger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – CIM I 410 – Landesbibliothek (Oldenburg, Deutschland)
Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – Graz, 1995
Limitierung: 530 Exemplare
Detailbild

Oldenburger Sachsenspiegel

Heerschildordnung

Die hier abgebildeten sechs Wappen repräsentieren die sogenannte Heerschildordnung des Heiligen Römischen Reichs. Sie basiert auf einer lehnsrechtlichen militärischen Rangordnung, die im Sachsenspiegel die Bedeutung einer Gliederung der mittelalterlichen Gesellschaft erhält. Der erste Heerschild war der König oder Kaiser als oberster Lehnsherr. Darauf folgen die geistlichen Reichsfürsten, die weltlichen Reichsfürsten, die Grafen und freien Herren, die Schöffenbarfreien, Lehnsmänner der freien Herren und Ministerialen und schließlich deren Vasallen im sechsten Heerschild. Ein siebter erwähnter Heerschild bleibt undefiniert und ist in der Randillumination entsprechend nur angedeutet. Bauern und städtische Bürger ordnet Eike von Repgow nicht explizit in diese Gesellschaftshierarchie ein.

Oldenburger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – CIM I 410 – Landesbibliothek (Oldenburg, Deutschland)
Einzelseite

Oldenburger Sachsenspiegel

Autorenportrait / Landrecht

Diese Seite, auf der der Bereich des Werkes über das Landrecht oder „Gewohnheitsrecht“ beginnt, enthält auch ein Portrait des Verfassers – Eike von Repgow (1180–1235). Er sitzt auf einem Thron und wird von seinem rot-gold gestreiften Wappen flankiert, während eine Taube mit Heiligenschein, die die Inspiration des Heiligen Geistes darstellt, das Manuskript, das er zu schreiben gedenkt, in seinen Schoß legt.

Unten sehen wir ein Bild von einem ruhigen, vielleicht sogar glücklichen Christus, der ein Schwert in der einen Hand hält und mit der anderen eine Segensgeste macht. Er sitzt zwischen einem König und einem Monster mit einer Drolerie im Maul, vielleicht einem Symbol für den Höllenschlund. Dies und das weitere Bild von Christus, der einen nackten Sünder segnet, repräsentieren die von Gott gegebene Ordnung des Universums in Kombination mit der Barmherzigkeit seines Sohnes.

Oldenburger Sachsenspiegel – Akademische Druck- u. Verlagsanstalt (ADEVA) – CIM I 410 – Landesbibliothek (Oldenburg, Deutschland)
Faksimile-Editionen

#1 Der Oldenburger Sachsenspiegel

Details zur Faksimile-Edition:

Limitierung: 530 Exemplare
Einband: Rotes Leder mit Blindprägung und 2 Messingschließen (Kopie des um 1877 gefertigten Einbands des Originals). Die einzelnen Blätter sind dem Original entsprechend randbeschnitten.
Kommentar: 2 Bände (352/324 Seiten) von Ruth Schmidt-Wiegund, Werner Peters und Wolfgang Wallbraun
Sprache: Deutsch
Faksimile: 1 Band Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprünglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
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