Capitulare de Villis

Capitulare de Villis – MĂŒller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (WolfenbĂŒttel, Deutschland)

Fulda oder das Rheinland (Deutschland) — Zwischen 825 und 850

Ein seltener und detailreicher Einblick in die Verwaltung des Reiches unter Karl dem Großen: Genaue Vorschriften ĂŒber das Erheben von Steuern, die logistische Versorgung der neuen „Hauptstadt“ Aachen oder die Regelung der landwirtschaftlichen Bodennutzung

  1. Zur Verwaltung der Logistik eines neuen festen Kapitals und der Vorbereitungen fĂŒr militĂ€rische Kampagnen

  2. Der grĂ¶ĂŸte Teil des Textes ist den Aufgaben eines "iudex" gewidmet, eines Beamten, der mit der Erhebung von Steuern beauftragt ist

  3. Weitere Kapitel sind der Rechtsprechung, der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Regulierung des Handels gewidmet.

Capitulare de Villis

Ausgabe bei uns verfĂŒgbar!
Preis Kategorie: €€
(1.000€ - 3.000€)
  1. Beschreibung
  2. Detailbild
  3. Einzelseite
  4. Faksimile-Editionen (1)
Beschreibung
Capitulare de Villis

Das Capitulare de Villis stammt aus den spĂ€teren Jahren der Herrschaft Kaiser Karls des Großen und listet eine Reihe von Vorschriften fĂŒr die allgemeine Verwaltung des königlichen Besitzes auf. Es ist eines von mehreren Kapitularien, die von den karolingischen Königen bezĂŒglich der Organisation und Verwaltung ihrer LĂ€ndereien erlassen wurden und spiegelt die Reformen Karls des Großen in der Regierung der Franken wider. Details ĂŒber die UrsprĂŒnge des Manuskripts sind umstritten, aber es wird allgemein angenommen, dass es zu einer Zeit erstellt wurde, als der karolingische Hof in Aachen sesshaft wurde. Es war wahrscheinlich dazu gedacht, die logistischen Schwierigkeiten bei der Versorgung und Instandhaltung von Lebensmitteln und AusrĂŒstung fĂŒr Verwalter und Soldaten in einer festen Hauptstadt, die weit von den meisten LĂ€ndereien entfernt war, zu bewĂ€ltigen, oder zur Vorbereitung auf einen militĂ€rischen Feldzug. Obwohl der Text in sieben Kapitel unterteilt ist, die unter anderem die Bereiche Justiz, landwirtschaftliche Bodennutzung, Steuern und Regulierung des Handels behandeln, ist der grĂ¶ĂŸte Teil der Beschreibung der Aufgaben des iudex gewidmet, eines königlichen Beamten, der mit der Verwaltung der königlichen BesitztĂŒmer, der Verfolgung von Kriminellen und der Erhebung von Steuern - sowohl in bar als auch in Naturalien - beauftragt war, die an den karolingischen Hof weiterzuleiten waren. Das Dokument ist daher von großer Bedeutung fĂŒr das VerstĂ€ndnis der karolingischen materiellen Kultur und der politischen Verwaltung.

Capitulare de Villis

Das Capitulare de Villis ist ein wertvolles Dokument, das interessante Einblicke in eine der wichtigsten Epochen der europĂ€ischen Geschichte bietet, eine Zeit des Wandels und des Übergangs nach der Wiedervereinigung des grĂ¶ĂŸten Teils des Weströmischen Reiches unter Kaiser Karl dem Großen. Der frĂ€nkische Hof, der sich bisher ĂŒberall dort befand, wo sich der König aufhielt, da dieser zur Aufrechterhaltung seiner Macht stĂ€ndig durch seine LĂ€ndereien reisen musste, wurde nun an einem festen Ort angesiedelt: Aachen, am Westufer des Rheins. Obwohl umstritten ist, ob diese Handschrift in Fulda oder im Rheinland entstanden ist, ist man sich einig, dass sie zwischen 771 und 800 zu datieren ist. Das Dokument dient somit als textliches Zeugnis fĂŒr das System der Besteuerung und der logistischen UnterstĂŒtzung des Heeres. Obwohl die darin beschriebene Verwaltung aus heutiger Sicht recht einfach ist, zeigt das Dokument, dass Karl der Große der Verwaltung des von ihm geschaffenen Reiches große Aufmerksamkeit schenkte. Auch wenn das Capitulare de Villis fĂŒr das VerstĂ€ndnis der Wirtschaft des Reiches als Ganzes nicht hilfreich ist, so ist es doch nĂŒtzlich fĂŒr das VerstĂ€ndnis der materiellen Kultur und der politischen/militĂ€rischen Verwaltung der Karolinger.

Verwaltung eines neuen Reiches

Erobern ist eine Sache, regieren eine andere. Karl der Große verstand dies, denn er war mehr als nur ein frĂ€nkischer Kriegsherr, sondern ein gebildeter Mann, der sich nach dem Vorbild der CĂ€saren richtete. Daher ist der grĂ¶ĂŸte Teil des Textes der Rechtsprechung, der Verwaltung der königlichen GĂŒter, der Inventarisierung und dem Transport der Steuern eines Gutes - entweder in Form von Geld, Lebensmitteln oder Waren - an den Hof in Aachen gewidmet. Diese Aufgaben fielen in den ZustĂ€ndigkeitsbereich des iudex, eines königlichen Beamten, der neben der Rechtsprechung auch als Vorgesetzter und Aufseher der ihm unterstellten Beamten fungierte. Was die ErnĂ€hrung betrifft, so wird abgesehen von den erwarteten Quoten wenig ĂŒber den Anbau von FeldfrĂŒchten oder die Aufzucht von Tieren gesagt, aber die Aufzucht von Welpen und Fohlen wird ausfĂŒhrlich behandelt, was die Bedeutung von Hunden und Pferden fĂŒr die Jagd und die KriegsfĂŒhrung unterstreicht. Das Capitulare de Villis regelt auch die Bewirtschaftung des Bodens, z. B. die Rodung von WĂ€ldern fĂŒr den Anbau, und schreibt eine bestimmte Anzahl von Handwerkern in verschiedenen Berufen auf den GĂŒtern vor.

Die Rolle der Frauen

Dieses Dokument gibt darĂŒber hinaus Aufschluss ĂŒber die Rolle der adligen Frauen in der frĂ€nkischen Gesellschaft in dieser Zeit, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung der königlichen GĂŒter. Obwohl die MĂ€nner in der Rolle des iudex die meiste Verantwortung trugen, wurde von den Königinnen ebenfalls erwartet, dass sie offizielle Aufgaben wahrnahmen, insbesondere in Abwesenheit ihres Mannes. Nicht nur, dass sich ihre ZustĂ€ndigkeiten ĂŒberschnitten, auch die verschiedenen Verwalter mussten unter der Leitung ihrer königlichen AutoritĂ€t arbeiten. DarĂŒber hinaus hatten Königinnen die Befugnis, in Abwesenheit eines iudex Recht zu sprechen. Die Aufgaben der adligen Frauen wurden vor allem im Bereich der Gastfreundschaft wahrgenommen - das Kapitular legt die Anzahl der Betten und der WĂ€sche fest, die fĂŒr potenzielle GĂ€ste bereitzuhalten waren. Dabei ging es nicht nur darum, Feste zu veranstalten, sondern auch den Reichtum der Familie zur Schau zu stellen. Daneben erfĂŒllten diese AdelshĂ€user auch offizielle Funktionen und dienten unter anderem als UnterkĂŒnfte fĂŒr reisende Beamte und als Armeehauptquartiere.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Caroli Magni imp. Cap. de villis, Leo III papa
Capitulary of Manors
Umfang / Format
32 Seiten / 30,8 × 12,5 cm
Herkunft
Deutschland
Datum
Zwischen 825 und 850
Schrift
Karolingische Minuskel Unzialis
Buchschmuck
Ornament-Initialen, Rubrizierungen, Überschriften in roter Auszeichnungsschrift
Inhalt
Leo III papa, epistolae ad imperatorem Carolum Magnum (ff. 1r-8r)
Brevium exempla, ad describendas res ecclesiastiacas et fiscales (ff. 9r-12r)
Carolus Magnus imperator: Capitulare de villis vel curtis imperii (ff. 12r-16r)
Vorbesitzer
Matthias Flacius Illyricus
Herzog Heinrich Julius
UniversitÀtsbibliothek Helmstedt

VerfĂŒgbare Faksimile-Editionen:
Capitulare de Villis – MĂŒller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (WolfenbĂŒttel, Deutschland)
MĂŒller & Schindler – Simbach am Inn, 1971
Detailbild

Capitulare de Villis

Brief von Papst Leo III. an Kaiser Karl den Großen

Als die Handschrift 1966 eine neue Bindung erhielt, wurde das Kompendium transkribierter Briefe von Leo III. an Karl den Großen versehentlich an den Anfang gestellt und wird seither in der modernen Paginierung als ff. 1-8 gezĂ€hlt. UrsprĂŒnglich waren die Briefe dem Hauptinhalt, der sich heute auf ff. 9-16 befindet, jedoch lediglich angehĂ€ngt. UnabhĂ€ngig von dieser Verwirrung ist hier das Incipit des frĂŒhesten der Briefe zu sehen, die zwischen 808 und 814 verfasst wurden. Sie behandeln eine Vielzahl von Themen, die von persönlichen Angelegenheiten zwischen den beiden MĂ€nnern bis hin zu den neuesten Nachrichten aus Konstantinopel reichen - einschließlich pikanter Details ĂŒber verschiedene Putsche, die durch interne Spaltungen und externe Invasionen begĂŒnstigt wurden.

Capitulare de Villis – MĂŒller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (WolfenbĂŒttel, Deutschland)
Einzelseite

Capitulare de Villis

Pflanzen-Empfehlungen fĂŒr einen karolingischen Garten

Das letzte Kapitel des Manuskripts enthĂ€lt eine klar formulierte Liste von 94 Arten, darunter 73 KrĂ€uter, 16 ObstbĂ€ume und 5 Pflanzen zur Herstellung von Farbstoffen und Textilien, die von den kaiserlichen Verwaltern in ihren GĂ€rten angepflanzt werden sollten, sofern die klimatischen Bedingungen dies zuließen. Im Idealfall sollte diese Pflanzenauswahl den Ärzten alle notwendigen Zutaten fĂŒr die Behandlung verschiedener Krankheiten liefern und fĂŒr die allgemeine Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung sorgen, z. B. durch deren Versorgung mit vitaminreichen FrĂŒchten.

Dieses Dokument legt den Grundstein fĂŒr ein System autarker Gemeinschaften, die sich selbst ernĂ€hren, kleiden und versorgen können. Bemerkenswerterweise machte Karl der Große den Bau und die Pflege solcher GĂ€rten, von denen bis heute noch einige existieren, zur Pflicht. Damit eroberte er nicht nur und trieb dann Tribute ein, sondern kĂŒmmerte sich auch um den Fortbestand seiner LĂ€ndereien.

Capitulare de Villis – MĂŒller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (WolfenbĂŒttel, Deutschland)
Faksimile-Editionen

#1 Capitulare de Villis

MĂŒller & Schindler – Simbach am Inn, 1971

Details zur Faksimile-Edition:

Verlag: MĂŒller & Schindler – Simbach am Inn, 1971
Einband: Dunkelbrauner Rauledereinband; Faksimile und Kommentarband kommen in einem Pappschuber.
Kommentar: 1 Band von Carlrichard BrĂŒhl
Sprache: Deutsch
Faksimile: 1 Band Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprĂŒnglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
Ausgabe bei uns verfĂŒgbar!
Preis Kategorie: €€
(1.000€ - 3.000€)
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